Die Verordnung über die Anpassung von Landesraumplänen für Einkaufszentren, LGBl.Nr. 50/2006, in der Fassung LGBl.Nr. 10/2008, Nr. 57/2008 und Nr. 62/2008, wird wie folgt geändert:
a) Im § 1 entfällt die lit. g; die bisherigen lit. h bis m werden als lit. g bis l bezeichnet;
b) im § 2 wird der Ausdruck „§ 1 lit. a, d, g, h und m“ durch den Ausdruck „§ 1 lit. a, d, g und l“ ersetzt.
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