Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Lauterach wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese
a) innerhalb der im Lageplan des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zahl VIIa-421.38, vom 12.8.2005, Maßstab 1:5000*), in dunkler Farbe ersichtlich gemachten Grenze liegen, und
b) als Kerngebiete, Mischgebiete oder Betriebsgebiete Kategorie I gewidmet sind.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise