§ 6 § 6*)Inkrafttretensbestimmung — Pläne, die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder der Umweltprüfung ausgenommen sind
Rückverweise
Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über Pläne, die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sind, LGBl.Nr. 11/2019, tritt am 1. März 2019 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 11/2019
Keine Ergebnisse gefunden