§ 2 § 2*)Räumlicher Entwicklungsplan — Pläne, die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder der Umweltprüfung ausgenommen sind
Rückverweise
Die Bestimmungen der §§ 3 bis 5 gelten bei der Änderung eines räumlichen Entwicklungsplanes sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 11/2019
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