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Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales
Anl. 4
Anl. 4
In Kraft seit 30. Mai 2019
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Anl. 4 — Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales
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Anlage zu LGBl.Nr. 36/2019
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Anlage - Erläuterungen zu LGBl.Nr. 36/2019
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