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Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales
Anl. 3
Anl. 3
In Kraft seit 20. Dezember 2018
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Anl. 3 — Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales
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Anhänge
Anlage 3 zu LGBl.Nr. 72/2018
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Anlage 3 - Erläuterungen zu LGBl.Nr. 72/2018
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