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Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales
Anl. 2
Anl. 2
In Kraft seit 20. Dezember 2018
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Anl. 2 — Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales
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Anhänge
Anlage 2 zu LGBl.Nr. 72/2018
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Anlage 2 - Erläuterungen zu LGBl.Nr. 72/2018
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