Rückverweise
Den Mitgliedern des Raumplanungsbeirates gebührt eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Ersatz der notwendigen Fahrtauslagen nach Maßgabe der Verordnung über die Entschädigung von Mitgliedern von Kollegialbehörden, Kommissionen und Beiräten, LGBl.Nr. 33/2015, in der jeweils geltenden Fassung.
*) Fassung LGBl.Nr. 20/2017
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