Den Mitgliedern des Raumplanungsbeirates gebührt eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Ersatz der notwendigen Fahrtauslagen nach Maßgabe der Verordnung über die Entschädigung von Mitgliedern von Kollegialbehörden, Kommissionen und Beiräten, LGBl.Nr. 33/2015, in der jeweils geltenden Fassung.
*) Fassung LGBl.Nr. 20/2017
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