LandesrechtVorarlbergVerordnungenTarifverordnung§ 2

§ 2§ 2Allgemeines

In Kraft seit 01. Januar 2012
Up-to-date

(1) Andere als in dieser Verordnung angeführte Tarife dürfen im Fahrpreisanzeiger nicht programmiert werden.

(2) In den im 2. Abschnitt festgesetzten Tarifen sind 10% Umsatzsteuer enthalten.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden