Fällt ein Taxifahrzeug infolge eines Unfallschadens oder eines sonstigen technischen Gebrechens länger als einen Tag aus, kann eine vorübergehende Auswechslung des Fahrzeuges durch ein anderes entsprechendes Fahrzeug (Taxifahrzeug oder Mietwagen) während der Ausfallzeit vorgenommen werden. Der Ausfall dieses Fahrzeuges ist der zuständigen Fachgruppe der Kammer der gewerblichen Wirtschaft in Feldkirch unverzüglich unter Angabe der Fahrzeugdaten des Austauschfahrzeuges bekannt zu geben.
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