LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerlängerung der Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht nach §32 WRG 1959 für bestehende Kleinkläranlagen§ 2

§ 2§ 2*)Verlängerung für Kleinkläranlagen außerhalbgeschlossener Siedlungsgebiete

In Kraft seit 23. September 2015
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