Die Grundflächen in der Gemeinde Schwarzenberg, die innerhalb der im Lageplan des Ingenieurbüros Riedmann und Partner, Dornbirn, vom 29. Jänner 1998, Plan Nr. 9108/24,*) in oranger Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, werden mit Ausnahme der als Zone I und Zone II (Schutzgebiete) ausgewiesenen Grundflächen zum Schongebiet für die Weißtannenquellen der Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft Schwarzenberg-Vorderthalb erklärt.
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