LandesrechtVorarlbergVerordnungenSchongebietes für das Grundwasserpumpwerk der Gemeinde Höchst zwischen Bruggerloch und Rhein§ 6

§ 6§ 6Bewilligung

In Kraft seit 13. Mai 1998
Up-to-date

Eine wasserrechtliche Bewilligung nach dieser Verordnung darf nur insoweit erteilt werden, als eine Gefährdung der Wasserversorgung nach fachmännischer Voraussicht vermieden werden kann. Erforderlichenfalls sind bestimmte geeignete Auflagen vorzuschreiben.

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