Wer im Schongebiet (§ 1) einen Unfall verursacht, der z.B. durch Ausfließen von nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen, insbesondere von Mineralölen, Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen wassergefährdenden Stoffen die Verunreinigung des Grundwasserpumpwerkes des Wasserverbandes Gruppenwasserversorgung Vorderland herbeiführen kann, hat dies unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, bei Gefahr im Verzuge der nächsten Sicherheitsdienststelle oder dem Bürgermeister der Gemeinde Koblach anzuzeigen.
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