Wer im Schongebiet (§ 1) einen Unfall verursacht, der z.B. durch Ausfließen von nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen, insbesondere von Mineralölen, Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen wassergefährdenden Stoffen die Verunreinigung des Grundwasserpumpwerkes Lauterach herbeiführen kann, hat dies unverzüglich der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, bei Gefahr im Verzug der nächsten Sicherheitsdienststelle oder dem Bürgermeister der Marktgemeinde Lauterach anzuzeigen.
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