Der Anmeldung zur Meisterprüfung sind neben einer Geburtsurkunde noch beizufügen:
1. für Facharbeiter,
a) der Facharbeiterbrief,
b) der Nachweis über eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Facharbeiter und
c) der Nachweis über den erfolgreichen Besuch eines mindestens 240 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrganges.
2. für Absolventen einer höheren land- oder forstwirtschaftlichen Lehranstalt,
a) das Abschlusszeugnis dieser Lehranstalt und
b) der Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit als Facharbeiter nach der Absolvierung der höheren Lehranstalt.
3. für Prüfungswerber im Sinne des § 11 Abs. 2 LFAG das Abschlusszeugnis bzw. Diplom jener Fach- bzw. Studienrichtung, in welcher die Meisterprüfung angestrebt wird.
4. für Prüfungswerber, welche die Voraussetzungen nach den Punkten
1 - 3 für die Meisterprüfung nicht erfüllen, haben der Anmeldung
den Nachweis über die Nachsicht von diesen Voraussetzungen anzuschließen.
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