LandesrechtVorarlbergVerordnungenEntschädigung von Mitgliedern der Grundverkehrs-Ortskommissionen und der Grundverkehrs-Landeskommission

Entschädigung von Mitgliedern der Grundverkehrs-Ortskommissionen und der Grundverkehrs-Landeskommission

In Kraft seit 08. März 1991
Up-to-date

§ 1 § 1*)

Die Entschädigung für Zeitversäumnis der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Grundverkehrs-Ortskommissionen wird mit 18,20 Euro je Sitzung, bei einer Dauer von über vier Stunden mit 36,40 Euro festgesetzt.

*) Fassung LGBl.Nr. 60/2001

§ 2 § 2*)

Die Entschädigung für Zeitversäumnis der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Grundverkehrs-Landeskommission wird, soweit ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen eine solche zusteht, je Sitzung (Begehung) mit 32,70 Euro, bei einer Dauer von über vier Stunden mit 65,40 Euro festgesetzt.

*) Fassung LGBl.Nr. 60/2001

§ 3 § 3*)

*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 60/2001