§ 3 — Verordnung des Landeshauptmannes über die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder
Rückverweise
§ 3
Die Verordnung über die Bekämpfung der Tuberkulose der Rinder, LGBl.Nr. 3/1955, in der Fassung der Verordnung LGBl.Nr. 2/1956, tritt außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden