(1) Der Beitrag zur Förderung der Bodenseefischerei für die Ausübung der Berufsfischerei beträgt für die Ausstellung eines Haldenpatentes oder Hochseepatentes
a) für ein Jahr | 128 Euro |
b) für zwei Jahre | 256 Euro |
c) für drei Jahre | 384 Euro. |
(2) Der jährliche Beitrag für die Ausstellung eines Alterspatentes beträgt ein Drittel des Betrages nach § 1 Abs. 1 lit. a.
*) Fassung LGBl.Nr. 14/2015, 97/2017, 66/2018, 73/2022
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