Zur Ausübung der Berufsfischerei auf dem Hohen See des Bodensees dürfen bis zum 31. Dezember 2017 höchstens 15 Hochseepatente und nach diesem Zeitpunkt höchstens 12 Hochseepatente ausgestellt werden. Werden nach dem 31. Dezember 2017 Alterspatente ausgestellt, so reduziert sich die Höchstzahl der Hochseepatente je angefangenen fünf Alterspatenten um ein Hochseepatent.
*) Fassung LGBl.Nr. 113/2016
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