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Höchstzahl der Hochseepatente für die Bodenseefischerei sowie Inhalt und die Form der Patente und der Gehilfenkarte
Anl. 2
Anl. 2
In Kraft seit 31. Dezember 1976
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Anl. 2 — Höchstzahl der Hochseepatente für die Bodenseefischerei sowie Inhalt und die Form der Patente und der Gehilfenkarte
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Muster eines Haldenpatents
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Anlage 2
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