§ 9 4. Abschnitt Vorschriften über das Jagen 1. Unterabschnitt Jagdhaftpflichtversicherung *) — Jagdverordnung
Rückverweise
Die Mindestversicherungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung wird mit 726.728 Euro festgesetzt.
*) Fassung LGBl.Nr. 60/2001
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