(1) Der Prüfungsstoff umfasst die für den Jagdschutzdienst erforderlichen Kenntnisse
a) der jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere über den Inhalt und die Ausübung sowie die Grundsätze für die Ausübung des Jagdrechts, Jagdgebiete, Jagdnutzung, Gebote und Verbote für das Jagen, Rücksichtnahme- und Duldungspflichten im Interesse der Jagd, Regulierung des Wildbestandes, Wildhege und Jagdbetrieb, Überprüfung der Jagdwirtschaft, Jagdschutzdienst und Jagdaufsicht;
b) der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Vorschriften, der Grundbegriffe des Forst-, Sozial- und Arbeitsrechtes sowie der Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Waffengesetzes, soweit sie für den Dienst als Jagdschutzorgan von Bedeutung sind;
c) der Wildkunde und Wildökologie, insbesondere der Wildarten, deren Vorkommen und biologische Eigenarten, der Ansprüche des Wildes an den Lebensraum, der Auswirkungen der Jagdwirtschaft auf das Wild und seinen Lebensraum, der wildökologischen Regionalplanung, der Wildfütterung, des tragbaren Wildstandes, der Wildkrankheiten und -seuchen und deren Bekämpfung;
d) der waldökologischen und forstwirtschaftlichen Grundbegriffe, der Ursachen, des Erkennens und der Verhütung von Wildschäden, der Wechselwirkungen zwischen Land-, Forst- und Jagdwirtschaft sowie der Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Einstands- und Äsungsverhältnisse;
e) der Grundsätze der Weidgerechtigkeit, des Tierschutzes, des jagdlichen Brauchtums und der Jagdhundehaltung und -führung;
f) der gebräuchlichen Faustfeuerwaffen und Jagdwaffen, der Jagdmunition und Fanggeräte sowie deren Handhabung einschließlich der notwendigen Vorsichtsmaßregeln und der Erste-Hilfe-Leistung bei Jagdunfällen.
(2) Die Aufteilung des Prüfungsstoffes auf die Mitglieder der Prüfungskommission nach Sachgebieten sowie nach der für das einzelne Mitglied zurVerfügung stehenden Prüfungszeit obliegt dem Vorsitzenden.
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