Die örtliche Abgrenzung der Rotwildräume und Wildregionen ist in der planlichen Darstellung des Amtes der Landesregierung im Maßstab 1:100.000 vom 22.02.2002, Zl. Va-201/2002,*) in der Fassung vom 1.12.2004, Zl. Va-2010, festgelegt.
*) Fassung LGBl.Nr. 19/2002, 7/2005
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