Dem bis spätestens 30. September vor dem beabsichtigten Wirksamkeitsbeginn der Neuregelung bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringenden Antrag auf Änderung der Grenzen bestehender Jagdgebiete sind anzuschließen:
a) Lageplan des von der Grenzänderung betroffenen Bereiches der Jagdgebiete im Maßstab 1:5.000;
b) Lageplan (Übersichtskarte), aus dem die von der Grenzänderung betroffenen und die angrenzenden Jagdgebiete ersichtlich sind, im Maßstab 1:20.000;
c) Grundbuchsauszug über die von der Grenzänderung betroffenen Liegenschaften;
d) Hinweis auf geltende Jagdpachtverträge und im Falle des beabsichtigten Wirksamkeitsbeginnes vor Beendigung des Jagdpachtverhältnisses eine schriftliche Erklärung der Jagdpächter über die Erteilung ihrer Zustimmung;
e) kurze Beschreibung der von der Grenzänderung betroffenen Jagdgebiete, insbesondere im Hinblick auf Wildeinstände, Fütterungen, Wildwechsel, Jägernotwege u.dgl.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise