Die Bezirkshauptmannschaft hat jährlich einen, bei Bedarf zwei Prüfungstermine spätestens einen Monat vorher im Amtsblatt für das Land Vorarlberg, in mindestens einer Vorarlberger Tageszeitung sowie im Mitteilungsblatt der Vorarlberger Jägerschaft auszuschreiben. In der Ausschreibung sind Ort und Zeit der Prüfung sowie die Frist und die für die Einbringung des Antrages auf Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen anzuführen.
*) Fassung LGBl.Nr. 55/2008
Keine Verweise gefunden
Rückverweise