(1) Pflanzenschutzmittel dürfen nur im Freien oder in gut durchlüfteten Räumen angesetzt werden. Zur Vermeidung von Staubentwicklung sind pulverförmige Pflanzenschutzmittel besonders vorsichtig anzusetzen.
(2) Im Nahbereich der Manipulationsfläche muss die Möglichkeit zum Aus- oder Abwaschen versehentlich kontaminierter Körperteile (Augen, Gesicht, Hände, etc.) bestehen.
(3) Spritzbrühen sind so zuzubereiten, dass ein Austritt der Spritzbrühe und ein Eindringen in Oberflächengewässer oder in die Kanalisation verhindert werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise