(1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, LGBl.Nr. 18/2008, mit Ausnahme des § 3 Abs. 5 und 6, außer Kraft.
(2) Die Z. 1, 2 und 4 bis 6 der Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung, LGBl.Nr. 21/2018, treten am 1. Juli 2018 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 21/2018, 35/2022
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