Rückverweise
Zur Erfüllung der gesetzlichen Haftpflicht ist eine Versicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung ist der Behörde nachzuweisen.
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…