Rückverweise
Zur Erfüllung der gesetzlichen Haftpflicht ist eine Versicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung ist der Behörde nachzuweisen.
…durch Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. September 2024, LGBl 75/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…