(1) Elektrische Betriebsmittel der Seilbahn sind in eigenen, geschlossenen Schränken zusammenzufassen, wobei diese so auszuführen sind, dass der Schutz gegen direktes Berühren auch innerhalb der Schränke sichergestellt ist.
(2) In der Antriebsstation sind Schaltpläne aufzubewahren. Die elektrischen Betriebsmittel sind übereinstimmend mit den Schaltplänen dauerhaft zu kennzeichnen.
(3) Als Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren ist die Fehlerstromschutzschaltung anzuwenden. Der Auslösefehlerstrom der FI-Schalter darf höchstens 0,3 A betragen.
(4) Sicherheits-, Steuer- und Meldestromkreise außerhalb der Antriebsstation sind mit Spannungen bis 50 V, die gemäß den Bestimmungen für Schutzkleinspannungen zu erzeugen sind, zu betreiben. Andere Stromkreise dürfen mit Spannungen bis 250 V betrieben werden. Sicherheitsstromkreise sind in Ruhestromschaltung aufzubauen.
(5) Antriebs- und Gegenstation, Streckenbauwerke und die maschinellen Einrichtungen sind mit Blitzschutzanlagen gemäß Vorschrift ÖVE-E 49 auszustatten. Steuer- und Fernmeldeleitungen sind bei den Stationsabgängen mit Überspannungsschutzeinrichtungen zu versehen.
(6) Der Sicherheitsstromkreis muss unterbrochen werden,
a) wenn die Steuerspannung ausgeschaltet wird;
b) bei Ausfall des Feldes bei Gleichstrommotoren;
c) bei Nulldrehzahl bei geregelten elektrischen Anlagen;
d) wenn der Einfahrtsüberwachungsschalter anspricht.
(7) Antriebs-, Gegen- und Zwischenstationen müssen durch eine Fernsprechanlage verbunden sein. In begründeten Fällen kann die Behörde bei Anlagen mit einer zulässigen Anzahl von höchstens zwei Personen eine Sprechfunkanlage zulassen.
(8) Bei Seilbahnen mit einer zulässigen Anzahl von mehr als zwei Personen ist die Fernsprechanlage in Form einer Telefon- oder Gegensprechanlage auszuführen, wobei von der Gegenstation die Abgabe eines Fahrbereitschaftssignals möglich sein muss. Die Einrichtung für das Fahrbereitschaftssignal muss in der Station so angeordnet sein, dass dieses vom Wagen aus bedient werden kann.
(9) In der Antriebsstation ist eine Aus-Taste anzubringen. Bei Seilbahnen mit einer zulässigen Anzahl von mehr als zwei Personen sind zusätzlich in der Gegenstation eine Aus-Taste und ein Schlüsselschalter in den Sicherheitsstromkreis einzuschleifen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise