(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Abfuhr von Abfällen durch die Gemeinde (Abfallabfuhrverordnung), LGBl.Nr. 45/ 1988, außer Kraft.
(2) Die Verordnung über eine Änderung der Abfallabfuhrverordnung, LGBl.Nr. 13/2024, tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 13/2024
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