(1) Der Natura 2000 Beirat „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ ist von der Landesregierung jeweils auf die Dauer von fünf Jahren einzurichten. Der Natura 2000 Beirat „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ hat die Landesregierung in allen wesentlichen Angelegenheiten zu beraten, die das Natura 2000 Gebiet „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ sowie die Pufferzonen betreffen.
(2) Der Natura 2000 Beirat „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ hat
a) der Landesregierung bei der Durchführung des Monitoring-Konzeptes unterstützend zur Seite zu stehen und
b) die von der Landesregierung gemäß dem 2. Abschnitt der Naturschutz-Verordnung getroffenen Maßnahmen und Vereinbarungen auf deren Einhaltung, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu beurteilen, im Dialog über anstehende Fragen zu beraten und der Landesregierung über das Ergebnis zu berichten.
(3) Der Natura 2000 Beirat „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ setzt sich zusammen aus
a) je einem von der Gemeindevertretung namhaft gemachten Vertreter aus den Gemeinden Dornbirn, Lauterach, Wolfurt, Lustenau, der den Naturschutz, die Landwirtschaft und das Grundeigentum vertritt,
b) zwei Vertretern des Amtes der Vorarlberger Landesregierung,
c) je einem Vertreter der Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Dornbirn,
d) einem Vertreter der Vorarlberger Landwirtschaftskammer,
e) einem Vertreter der Naturschutzanwaltschaft für Vorarlberg,
f) einem Vertreter des Landesjagdschutzvereins und
g) einer ornithologisch fachkundigen Person, die von der Landesregierung namhaft gemacht wird.
(4) In der ersten Sitzung des Natura 2000-Beirates „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“, die vom Amt der Vorarlberger Landesregierung einzuberufen ist, haben die Beiratsmitglieder aus ihrem Kreis einen Beiratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter zu wählen und eine Geschäftsordnung, die insbesondere nähere Bestimmungen über die Einberufung der Sitzungen, die Willensbildung und die Geschäftsbehandlung zu enthalten hat, zu erlassen. Der Natura 2000-Beirat „Soren, Gleggen – Köblern, Schweizer Ried und Birken – Schwarzes Zeug“ ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, einzuberufen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise