(1) Der geschützte Landschaftsteil "Erawäldele" umfasst die Grundstücke Nr. 921/8, 922/1, 1012 (teilweise), 1020, 1021, 1023, 1025, 1026, 1027, 1030, 1034, 2162/2.
(2) Die Grenzen des geschützten Landschaftsteils sind in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 16.1.1996, Zl. IVe 144/14,*) ersichtlich gemacht.
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