Der geschützte Landschaftsteil umfasst die Grundparzellen Nr. 2039/119, 2039/120 und 2039/121, alle KG. Altenstadt. Seine Grenze ist in den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und beim Amt der Stadt Feldkirch zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten im Maßstab 1:1000 dargestellt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise