LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über den Schutz des Gebietes Drei Schwestern in Frastanz§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 30. Juni 1976
Up-to-date

Das im § 2 näher umschriebene Gebiet Drei Schwestern in Frastanz wird zum geschützten Landschaftsteil erklärt.

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