Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes „Amatlina – Vita“ ist es,
a) das Mosaik aus Streue- und Magerwiesen, Waldflächen, Gebüschen, Baumgruppen und Einzelbäumen in seiner biologischen Vielfalt und landschaftlichen Eigenart zu erhalten,
b) die Wiesen durch Vermeidung störender Eingriffe und Sicherstellung einer biotopgerechten, extensiven Nutzung als Lebensräume für eine vielfältige und zum Teil bedrohte Pflanzen- und Tierwelt zu bewahren und zu entwickeln,
c) einen naturnahen Aufbau des Waldes einschließlich der Waldränder sicherzustellen,
d) Beeinträchtigungen des Erholungswertes und des Naturgenusses für den Menschen und Störungen der Tierwelt, etwa durch das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen, hintanzuhalten.
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