Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes „Gsieg – Obere Mähder“ ist es,
a) die ausgedehnten Riedlandschaften in den Gebieten Gsieg und Obere Mähder in ihrem offenen und weitgehend gehölzfreien Landschaftscharakter zu erhalten;
b) die vielfältige Ausstattung mit unterschiedlichsten Typen der Niedermoor- und Übergangsmoorlebensräume in ihrer nutzungsbedingten Ausprägung als Streuewiesen sowie sämtlichen anderen, extensiv bewirtschafteten Feucht- und Magerwiesen zu erhalten oder wiederherzustellen;
c) die im Gebiet vorkommenden heimischen Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensgemeinschaften und sämtliche lebensraumrelevante Kleinhabitate und Strukturen, wie z.B. Blänken, temporär oder ganzjährig wasserführende Kleingewässer und Flutmulden oder Fließgewässer zu erhalten.
*) Fassung LGBl.Nr. 72/2004, 46/2021
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