Die in den Anlagen 1 (Teilbereich: Gsieg) und 2 (Teilbereich: Obere Mähder), einschließlich den Erläuterungen dazu, rot umrandeten Grundflächen in der Marktgemeinde Lustenau sind nach dieser Verordnung als Naturschutzgebiet geschützt.
*) Fassung LGBl.Nr. 72/2004, 46/2021
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