LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet Hirschberg in Langen bei Bregenz§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 08. August 1974
Up-to-date

Die Begrenzung des im § 1 genannten Naturschutzgebietes ist den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung und bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten zu entnehmen.

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