§ 2 § 2 — Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet Hirschberg in Langen bei Bregenz
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Die Begrenzung des im § 1 genannten Naturschutzgebietes ist den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung und bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten zu entnehmen.
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