Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes ist es insbesondere,
a) den bewaldeten Inselberg, der das Rheintal bei Koblach landschaftsbildlich prägt, in seinem besonderen ästhetischen Reiz zu erhalten und seine Eignung als Naherholungsgebiet zu sichern,
b) die natürlichen Waldgesellschaften des Schlosswaldes in ihrer Arten- und Strukturvielfalt zu bewahren, insbesondere den Eichen-Hainbuchen-Mischwald, die Lindenbestände und den wärmegetönten Edellaubholzmischwald, und die Bestände an seltenen heimischen Baumarten als charakteristisches Element des Schlosswaldes zu erhalten.
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