LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Anerkennung als Bergführeranwärter

Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung als Bergführeranwärter

In Kraft seit 13. August 2003
Up-to-date

§ 1 Anerkennung von Ausbildungen

§ 1

Voraussetzung für die Anerkennung einer Person als Bergführeranwärter ist der erfolgreiche Besuch der Theorie-, Lawinen-, Fels- und Eisausbildung im Lehrgang für Berg- und Schiführer an einer Schule zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern. Personen mit abgeschlossener Schiführerausbildung nach dem Schischulgesetz haben nur den erfolgreichen Besuch der Theorie-, Fels- und Eisausbildung nachzuweisen.

§ 2 Ausbildungsnachweis

§ 2

Der erfolgreiche Besuch der in § 1 angeführten Ausbildungsteile ist durch Bestätigungen des Bergführerverbandes oder einer Schule zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern nachzuweisen.

§ 3 Außerkrafttreten

§ 3

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung als Bergführeranwärter, LGBl.Nr. 23/1983, außer Kraft.