(1) Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu verfassen. Diese hat zu enthalten:
a) den Ort und die Zeit der Sitzung,
b) die Namen der Anwesenden,
c) die Tagesordnung,
d) die gestellten Anträge,
e) die gefassten Beschlüsse.
(2) Die Niederschrift ist von der Vorsitzenden zu unterfertigen.
(3) Eine Ausfertigung der Niederschrift ist allen Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Frauenpolitischen Forums innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung zu übermitteln.
*) Fassung LGBl.Nr. 117/2015, 19/2025
Keine Verweise gefunden
Rückverweise