(1) Die Tagesordnung für eine Sitzung des Frauenpolitischen Forums ist von der Vorsitzenden festzusetzen und mit der Einladung zu versenden. Jedes Mitglied des Frauenpolitischen Forums kann die Aufnahme eines Gegenstandes gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Landes-Frauenförderungsgesetzes in die Tagesordnung verlangen. Solche Anträge müssen mindestens drei Wochen vor der Sitzung der Vorsitzenden schriftlich übermittelt werden.
(2) Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nur dann behandelt werden, wenn dies das Frauenpolitische Forum vor Eingang in die Tagesordnung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschließt.
(3) Jede Tagesordnung hat einen Punkt "Allfälliges" zu enthalten. Unter diesem Tagesordnungspunkt dürfen keine Beschlüsse gefasst werden.
(4) Über die Reihenfolge der Abstimmung entscheidet die Vorsitzende. Bei der Abstimmung gehen Anträge auf Schluss der Debatte oder auf Vertagung des Gegenstandes allen anderen Anträgen voraus. Über Abänderungs- und Zusatzanträge ist zuerst abzustimmen. Anträge auf Ablehnung von Anträgen sind unzulässig.
*) Fassung LGBl.Nr. 117/2015, 19/2025
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