Die Kanzleigeschäfte des Kinder- und Jugendbeirates hat die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung für die Angelegenheiten der Jugendförderung zuständige Abteilung zu führen.
*) Fassung LGBl.Nr. 68/2017, 32/2025
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