LandesrechtVorarlbergVerordnungenÜbertragung einzelner Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe auf die Bezirkshauptmannschaften

Übertragung einzelner Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe auf die Bezirkshauptmannschaften

In Kraft seit 01. Oktober 2013
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