(1) Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Rehabilitationsverordnung, LGBl.Nr. 61/1976, außer Kraft.
(3) Die Verordnung über eine Änderung der Integrationshilfeverordnung, LGBl.Nr. 40/2008, tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.
(4) Die Verordnung über eine Änderung der Integrationshilfeverordnung, LGBl.Nr. 103/2017, tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
(5) Die Verordnung über eine Änderung der Integrationshilfeverordnung, LGBl.Nr. 32/2018, tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
(6) Menschen mit Behinderung haben ihr Vermögen nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 lit. b der Integrationshilfeverordnung in der Fassung LGBl.Nr. 103/2017 im Rahmen der Verlassenschaft einzusetzen, sofern diese vor dem 1. Juli 2018 verstorben sind.
*) Fassung LGBl.Nr. 32/2018
**) Fassung LGBl.Nr. 40/2008, 103/2017, 32/2018
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