| 1. Gesundheitliche Rehabilitation (§ 1) | ||
| Leistungsgruppe: | Einzelne Leistungen: | |
| Vollstationäre, teilstationäre oder ambulante psychiatrische oder therapeutische Leistungen zur Wiederherstellung bzw. Stabilisierung der psychischen Gesundheit (Abs. 2 lit. a) | Leistungen im Bereich psychotherapeutische, sozialpsychiatrische Behandlungen, insbesondere: 1. Zuschüsse zu diversen Therapien insbesondere Psychotherapie 2. Psychologische Behandlung 3. Sozialpsychiatrische Behandlung Leistungen im Bereich Suchttherapie: 1. Drogentherapie 2. Entgiftung und Entwöhnung von Alkohol oder Medikamenten | |
| Leistungen zur Verbesserung oder Wiederherstellung der bio-psycho-sozialen Funktionalität (Abs. 2 lit. b) | Zuschüsse zur Rehabilitation, insbesondere ambulante oder tagesklinische neurologische Rehabilitation Leistungen zur Förderung der Wahrnehmung von Kindern, insbesondere: 1. Audiopädagogische Frühförderung 2. Sehfrühförderung 3. Förderung zur Unterstützung bei Entwicklungsverzögerungen 4. Förderung der bio-psycho-sozialen Entwicklung Leistungen zur Förderung des Sprechens, insbesondere: 1. Förderung der Sprache 2. Rehabilitation von Stimm- und Sprech-beeinträchtigungen | |
| Leistungen für Hilfsmittel als Ausgleich einer körperlichen Behinderung, insbesondere zur Verbesserung der Mobilität und der Kommunikation (Abs. 2 lit. c) | Zuschüsse zu Hilfsmitteln, insbesondere: 1. Zu einem Rollstuhl oder einem speziellen Elektrofahrzeug 2. Zu einer speziellen Höranlage (Mikrolink-Anlage) 3. Zu einem speziellen Lesegerät sowie zu Computerzubehör und Softwareprogrammen (für sehgeschädigte Menschen) 4. Zur Anschaffung eines PKWs, soweit ein PKW zur Berufsausübung unerlässlich und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist 5. Zu einem behinderungsbedingten (nicht serienmäßigen) Umbau eines PKWs, soweit die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist | |
| Leistungen zur Krankheitsprävention (Abs. 2 lit. d) | Leistungen im Bereich Prävention: 1. Gemeinwesenorientierte Prävention 2. Primärprävention | |
| 2. Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung sowie Teilhabe an der schulischen und beruflichen Ausbildung (§ 2) |
| Leistungsgruppe: | Einzelne Leistungen: | |
| Leistungen, die den Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung oder einer Schule ermöglichen. Die Betreuung in einer vollstationären Einrichtung oder in einer speziellen Tageseinrichtung nur in jenen Fällen, in denen eine adäquate elementarpädagogische oder schulische Betreuung wohnortnah nicht möglich ist (Abs. 2 lit. a) | Leistungen zur Inklusion in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, insbesondere Integrationsberatung zum Besuch einer Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung Qualifizierte pflegerische Tätigkeiten in den Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen Spezialangebote für Kinder mit Behinderung Leistungen zur Inklusion in Schulen (soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen), insbesondere 1. Integrationsberatung zum Besuch einer Schule 2. Unterstützung bei der Abklärung qualifizierter pflegerischer Tätigkeiten im Unterricht und in Lernzeiten 3. Spezialangebote für Kinder mit Behinderung Leistungen zum Besuch spezieller Schulen, insbesondere: 1. Betreuung und Rehabilitation von schwer mehrfachbehinderten (basalen) Schülern in einer speziellen Landesschule (z.B. Schulheim Mäder) oder in einer wohnortnahen Schwerpunktschule (z.B. sonderpädagogische Zentren – SPZs) 2. Betreuung und Rehabilitation von Schülern mit ausgeprägter Hör-beeinträchtigung in einer speziellen Landesschule (z.B. LZH-Schule) Leistungen zum Besuch von Internaten und Schülerwohngruppen, insbesondere: 1. Betreuung in speziellen Schülerinternaten und/oder Internatsschulen 2. Betreuung in einer speziellen Wohneinrichtung für mehrfachbehinderte Schüler | |
| Leistungen, durch die sich Jugendliche und junge Erwachsene unter Berücksichtigung ihrer Potentiale beruflich so weit qualifizieren können, dass sie am offenen Arbeitsmarkt vermittelbar sind (Abs. 2 lit. b) | Leistungen zur beruflichen Ausbildung, insbesondere Programme zur Berufsausbildung (Berufslehre oder integrative Berufsausbildung) | |
| 3. Teilhabe am Arbeitsleben (§ 3) |
| Leistungsgruppe: | Einzelne Leistungen: | |
| Leistungen zur Vorbereitung auf den offenen Arbeitsmarkt (Abs. 2 lit. a) | Leistungen zur Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz, insbesondere: 1. Programme zur Vorbereitung auf den offenen Arbeitsmarkt 2. Qualifizierungsprogramme | |
| Beratungs-, Assistenz- und andere Leistungen zur Erlangung oder zum Erhalt eines Arbeitsplatzes am offenen Arbeitsmarkt, insbesondere auch Zuschüsse zu den Lohnkosten als Ausgleich behinderungsbedingter Minderleistungen an einem Arbeitsplatz des offenen Arbeitsmarkts (Abs. 2 lit. b) | Leistungen zur Erlangung oder zum Erhalt eines Arbeitsplatzes, insbesondere: 1. Information und Beratung zur Integration in den offenen Arbeitsmarkt 2. Ambulante Leistungen zur Vorbereitung auf und Vermittlung an einen bestimmten Arbeitsplatz am offenen Arbeitsmarkt 3. Ambulante Leistungen zur Festigung des Arbeitsverhältnisses 4. Zuschüsse an Arbeitgebende für einen betriebsinternen Mentor (Jobcoach) 5. Zuschüsse an Arbeitgebende zu den Lohnkosten | |
| Leistungen zur Beschäftigung in einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere Fachwerkstätten, für jene Menschen mit Behinderung, die trotz der unter lit. a und b angeführten Leistungen behinderungsbedingt auf dem offenen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind (Abs. 2 lit. c) | Leistungen zur Beschäftigung in einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere Betreutes Arbeiten in einem Anstellungsverhältnis in einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege | |
| 4. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (§ 4) |
| Leistungsgruppe: | Einzelne Leistungen: | |
| Leistungen zur Förderung des persönlichen Entwicklungspotentials, insbesondere solche zur Stabilisierung der bio-psycho-sozialen Funktionalität (Abs. 2 lit. a) | Leistungen zur Abklärung des beruflichen Werdeganges, der Lebensperspektive sowie eines entsprechenden Hilfebedarfs, insbesondere: 1. Information und Orientierung im Hinblick auf einen möglichen beruflichen Werdegang sowie eine mögliche Lebensperspektive 2. Diagnostik 3. Gutachten und Stellungnahmen zur Art der Behinderung sowie zum erforderlichen Hilfebedarf 4. Neurologische, orthopädische und heilpädagogische Sprechtage für Kinder Leistungen zum Erhalt oder zur Verbesserung der psychischen Gesundheit, insbesondere: 1. Leistungen zur Förderung, Sicherung oder Wiederherstellung der psychischen Gesundheit, inkl. ambulanter kinder- und jugendpsychiatrischer Leistungen 2. Krisenintervention 3. Substitutionsbehandlung 4. Suchtberatung | |
| Leistungen zur Förderung und Sicherung eines Lebens in Eigenständigkeit oder zur Alltagsbewältigung, insbesondere notwendige Assistenzleistungen (Abs. 2 lit. b) | Leistungen zur Vorbereitung auf ein Leben in Eigenständigkeit, insbesondere: 1. Information und Beratung über Möglichkeiten der sozialen Integration, der Alltagsbewältigung und des Wohnens 2. Teilnahme an einem Wohntraining 3. Wohnen in einer Übergangswohnung Leistungen zur Sicherung eines Lebens in Eigenständigkeit (Wohnen/Freizeit), insbesondere: 1. Assistenzleistungen für ein Leben in Eigenständigkeit für Menschen mit Behinderung 2. Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der sozialen Integration, der Alltagsbewältigung und beim Wohnen Spezielle Hilfen zur Alltagsbewältigung, insbesondere: 1. Ambulante Begleitung bzw. Unterstützung zur Verbesserung der Orientierung für Menschen mit ausgeprägter Sehbeeinträchtigung 2. Dolmetschen zur Kommunikation von Menschen mit Hörbeeinträchtigung in besonders wichtigen Angelegenheiten | |
| Leistungen für ein Leben in betreuten Wohnformen (Abs. 2 lit. c) | Leistungen im Bereich betreute Wohnformen: 1. Ambulant betreutes bzw. begleitetes Wohnen in einer Einrichtung 2. Teilbetreutes Wohnen in einer Einrichtung 3. Vollbetreutes Wohnen in einer Einrichtung 4. Intensiv betreutes Wohnen in einer Einrichtung | |
| Leistungen zur sozialen Integration, insbesondere Tagesstrukturen und integrative Freizeit- und Bildungsangebote (Abs. 2 lit. d) | Leistungen im Bereich verbindliche tagesstrukturierende Angebote, insbesondere: 1. Teilstationäre Angebote mit regelmäßigen Öffnungszeiten 2. Zentren mit einem Angebot an sinnvoller Beschäftigung mit regelmäßigen Öffnungszeiten 3. Spezielle Beschäftigungsprogramme Leistungen im Bereich offene tages-strukturierende Angebote, insbesondere, Kontakt- und Anlaufstellen mit nieder-schwelligem Zugang zur Ermöglichung sozialer Kontakte und zur freien Beschäftigung Leistungen im Bereich integrative Freizeit-angebote, insbesondere: 1. Bildungs- und Kursangebote 2. Assistenzleistungen bei Exkursionen und Reiseangeboten 3. Assistenzleistungen bei Sportangeboten | |
| 5. Entlastung der Familie (§ 5) |
| Leistungsgruppe: | Einzelne Leistungen: | |
| Temporäre Familienentlastung (Abs. 2) | Leistungen im Bereich temporäre Familien-entlastung: 1. Mobile Familienentlastung (über einige Stunden – auch nachts) überwiegend in der Wohnung der Familie 2. Vollstationäre Familienentlastung in einer Einrichtung (ab Volljährigkeit des Menschen mit Behinderung) | |
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