1. Gesundheitliche Rehabilitation (§ 1) | ||
Leistungsgruppe: | Einzelne Leistungen: | |
Stationäre, teilstationäre oder ambulante psychiatrische oder therapeutische Leistungen zur Wiederherstellung bzw. Stabilisierung der psychischen Gesundheit (Abs. 2 lit. a) | Leistungen im Bereich psychiatrische Behandlungen: 1. Kinderpsychiatrische vollstationäre oder tagesklinische Behandlung und Betreuung 2. Kinderpsychiatrische ambulante Betreuung (im Vor- oder Nachfeld einer stationären kinderpsychiatrischen Betreuung) 3. Jugendpsychiatrische vollstationäre Betreuung 4. Jugendpsychiatrische ambulante Betreuung (im Vor- oder Nachfeld einer stationären jugendpsychiatrischen Betreuung) Leistungen im Bereich psychotherapeutische, sozialpsychiatrische Behandlungen, insbesondere: 1. Zuschüsse zur Psychotherapie 2. Psychologische Behandlung 3. Sozialpsychiatrische Behandlung Leistungen im Bereich stationäre Suchttherapie: 1. Drogentherapie 2. Entgiftung und Entwöhnung von Alkohol oder Medikamenten | |
Ambulante Leistungen zur Verbesserung oder Wiederherstellung der körperlichen Funktionalität (Abs. 2 lit. b) | Zuschüsse zur neurologischen Rehabilitation, insbesondere: 1. Ambulante oder tagesklinische neurologische Rehabilitation 2. Förderung der motorischen Fähigkeiten von Kindern Leistungen zur Förderung der Wahrnehmung von Kindern, insbesondere: 1. Audiopädagogische Frühförderung 2. Sehfrühförderung 3. Förderung zur Behebung von Teilleistungsschwächen Leistungen zur Förderung des Sprechens, insbesondere: Förderung der Sprache Rehabilitation von Stimm- und Sprechstörungen | |
Leistungen für Hilfsmittel als Ausgleich einer körperlichen Behinderung, insbesondere zur Verbesserung der Mobilität und der Kommunikation (Abs. 2 lit. c) | Zuschüsse zu Hilfsmitteln, insbesondere: 1. Zu einem Rollstuhl oder einem speziellen Elektrofahrzeug 2. Zu einer speziellen Höranlage (Mikrolink-Anlage) 3. Zu einem speziellen Lesegerät sowie zu Computerzubehör und Softwareprogrammen (für sehgeschädigte Menschen) 4. Zur Anschaffung eines PKWs, soweit ein PKW zur Berufsausübung unerlässlich und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist 5. Zu einem behinderungsbedingten (nicht serienmäßigen) Umbau eines PKWs, soweit die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist 6. Zu einem Blindenführhund 7. Zu Mobilitätshilfen im Wohnbereich Beratung zu Hilfsmitteln bzw. zur Barrierefreiheit, insbesondere: Zur 1. Auswahl eines Hilfsmittels 2. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum 3. barrierefreien Nutzung von Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen und Anlagen | |
Leistungen zur Krankheitsprävention (Abs. 2 lit. d) | Leistungen im Bereich Suchtprävention: 1. Gemeinwesenorientierte Suchtarbeit 2. Primärprävention 3. Gesundheitsförderung | |
2. Teilhabe an der schulischen Ausbildung (§ 2) | ||
Leistungsgruppe: | Einzelne Leistungen: | |
Leistungen, die einen Schulbesuch ermöglichen bzw. helfen, den erforderlichen nichtpädagogischen Betreuungsrahmen sicherzustellen. Die Betreuung in einer vollstationären Einrichtung oder in einer speziellen Tagesschule nur in jenen Fällen, in denen eine adäquate schulische Betreuung wohnortnah nicht möglich ist (Abs. 2 lit. a) | Leistungen zur Integration in das Regelschulsystem, insbesondere: 1. Integrationsberatung und Integrationsbetreuung zum Besuch des Kindergartens oder der Schule 2. Heil- oder sonderpädagogische Unterstützung zur Integration in die Schülertagesbetreuung Leistungen zum Besuch spezieller Schulen, insbesondere: 1. Betreuung und Rehabilitation von schwer mehrfachbehinderten (basalen) Schülern in einer speziellen Landesschule oder in einer wohnortnahen Schwerpunktschule (z.B. sonderpädagogische Zentren – SPZs) 2. Betreuung und Rehabilitation von Schülern mit schwerer Hörschädigung in einer speziellen Landesschule Leistungen zum Besuch von Internaten und Schülerwohngruppen, insbesondere: 1. Betreuung in einem speziellen Schülerinternat 2. Betreuung in einer speziellen Wohneinrichtung für mehrfachbehinderte Schüler 3. Betreuung in einer speziellen Internatsschule | |
Leistungen, durch die sich Jugendliche und junge Erwachsene unter Berücksichtigung ihrer Potentiale beruflich so weit qualifizieren können, dass sie am offenen Arbeitsmarkt vermittelbar sind (Abs. 2 lit. b) | Leistungen zur beruflichen Ausbildung, insbesondere: 1. Programme zur Berufsausbildung (Berufslehre oder integrative Berufsausbildung) 2. Zuschüsse an Arbeitgeber zur Entschädigung von Lehrlingen 3. Zuschüsse zu betriebsinternen Ausbildungscoaches | |
3. Teilhabe am Arbeitsleben (§ 3) | ||
Leistungsgruppe | Einzelne Leistungen | |
Leistungen zur Vorbereitung auf den offenen Arbeitsmarkt (Abs. 2 lit. a) | Leistungen zur Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz, insbesondere: 1. Programme zur Vorbereitung auf den offenen Arbeitsmarkt (z.B. Arbeitstrainings) 2. Berufsfindungs- bzw. Berufsorientierungsprogramme 3. Qualifizierungsprogramme | |
Beratungs-, Assistenz- und andere Leistungen zur Erlangung oder zum Erhalt eines Arbeitsplatzes am offenen Arbeitsmarkt, insbesondere auch Zuschüsse zu den Lohnkosten als Ausgleich behinderungsbedingter Minderleistungen an einem Arbeitsplatz des offenen Arbeitsmarkts (in Abstimmung mit dem Bundessozialamt) (Abs. 2 lit. b) | Leistungen zur Erlangung oder zum Erhalt eines Arbeitsplatzes, insbesondere: 1. Information und Beratung zur Integration in den offenen Arbeitsmarkt 2. Ambulante Leistungen zur Vorbereitung auf und Vermittlung an einen bestimmten Arbeitsplatz am offenen Arbeitsmarkt 3. Ambulante Leistungen zur Festigung des Arbeitsverhältnisses 4. Zuschüsse an Arbeitgeber für einen betriebsinternen Mentor (Jobcoach) 5. Zuschüsse an Arbeitgeber zu den Lohnkosten | |
Leistungen zur Beschäftigung in einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere Fachwerkstätten, für jene Menschen mit Behinderung, die trotz der unter lit. a und b angeführten Leistungen behinderungsbedingt auf dem offenen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind (Abs. 2 lit. c) | Leistungen zur Beschäftigung in einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere: 1. Betreutes Arbeiten in einem Anstellungsverhältnis in einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege | |
4. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (§ 4) | ||
Leistungsgruppe | Einzelne Leistungen | |
Leistungen zur Förderung des persönlichen Entwicklungspotentials, insbesondere solche zur sozialen, seelischen und körperlichen Stabilisierung (Abs. 2 lit. a) | Leistungen zur Abklärung des beruflichen Werdeganges, der Lebensperspektive sowie eines entsprechenden Hilfebedarfs, insbesondere: 1. Information und Orientierung im Hinblick auf einen möglichen beruflichen Werdegang sowie eine mögliche Lebensperspektive 2. Diagnostik 3. Gutachten und Stellungnahmen zur Art der Behinderung sowie zum erforderlichen Hilfebedarf 4. Neurologische, orthopädische und heilpädagogische Sprechtage für Kinder Leistungen zum Erhalt oder zur Verbesserung der psychischen Gesundheit, insbesondere: 1. Leistungen zur Förderung, Sicherung oder Wiederherstellung der psychischen Gesundheit 2. Krisenintervention 3. Substitutionsbehandlung 4. Suchtberatung Leistungen zur Förderung der psychosozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere: 1. Autonomie 2. kognitiven Entwicklung 3. psycho-mental-motorischen Fähigkeiten 4. sozialen Entwicklung | |
Leistungen zur Förderung und Sicherung eines Lebens in Eigenständigkeit oder zur Alltagsbewältigung, insbesondere notwendige Assistenzleistunge (Abs. 2 lit. b) | Leistungen zur Vorbereitung auf ein Leben in Eigenständigkeit, insbesondere: 1. Information und Beratung über Möglichkeiten der sozialen Integration, der Alltagsbewältigung und des Wohnens 2. Teilnahme an einem Wohntraining 3. Wohnen in einer Übergangswohnung 4. Wohnen in einer Nachbetreuungswohngemeinschaft (nach Entwöhnungsbehandlungen) Leistungen zur Sicherung eines Lebens in Eigenständigkeit (Wohnen/Freizeit), insbesondere: 1. Assistenzleistungen für ein Leben in Eigenständigkeit für Menschen mit geistiger Behinderung 2. Begleitung und Unterstützung bei der sozialen Integration, der Alltagsbewältigung und beim Wohnen Spezielle Hilfen zur Alltagsbewältigung, insbesondere: 1. Ambulante Begleitung bzw. Unterstützung zur Verbesserung der Orientierung für Menschen mit schwerer Sehschädigung 2. Ambulante Unterstützung bzw. Trainingsprogramm zur Verbesserung der Kommunikation für Hörgeschädigte 3. Gebärdensprachdolmetscher zur Kommunikation von Menschen mit Hörschädigung in besonders wichtigen Angelegenheiten (z.B. vor Behörden, Gerichten oder im Rahmen einer Bewerbung) | |
Leistungen für ein Leben in betreuten Wohnformen (Abs. 2 lit. c) | Leistungen im Bereich betreute Wohnformen: 1. Ambulant betreutes bzw. begleitetes Wohnen in einer Einrichtung 2. Teilbetreutes Wohnen in einer Einrichtung 3. Vollbetreutes Wohnen in einer Einrichtung 4. Intensiv betreutes Wohnen in einer Einrichtung | |
Leistungen zur sozialen Integration, insbesondere Tagesstrukturen und integrative Freizeit- und Bildungsangebote (Abs. 2 lit. d) | Leistungen im Bereich verbindliche tagesstrukturierende Angebote, insbesondere: 1. Werkstätten mit regelmäßigen Öffnungszeiten 2. Tageszentren mit einem Angebot an sinnvoller Beschäftigung mit regelmäßigen Öffnungszeiten 3. Spezielle Beschäftigungsprogramme Leistungen im Bereich offene tagesstrukturierende Angebote, insbesondere: 1. Kontakt- und Anlaufstellen mit offenem Kaffeebetrieb und niederschwelligem Zugang 2. Tageszentren zur Ermöglichung sozialer Kontakte und zur freien Beschäftigung Leistungen im Bereich integrative Freizeitangebote, insbesondere: 1. Bildungs- und Kursangebote 2. Assistenzleistungen bei Exkursionen und Reiseangeboten 3. Assistenzleistungen bei Sportangeboten | |
5. Entlastung der Familie (§ 5) | ||
Leistungsgruppe | Einzelne Leistungen | |
Temporäre Familienentlastung (Abs. 2) | Leistungen im Bereich temporäre Familienentlastung: 1. Ambulanter Familienservice (über einige Stunden – auch nachts) in der Wohnung der Familie 2. Stationäre oder teilstationäre Familienentlastung in einer Einrichtung | |
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