Im Sinne dieser Verordnung sind:
a) Handwaschplätze der Kategorie A (allgemeine Handwaschplätze): Das Waschbecken muss über fließend Kalt- und Warmwasser verfügen. Die Wasserführung hat spritzfrei zu erfolgen und darf nicht in den Siphon gerichtet sein. Es sind Wandspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie ein Abwurf für gebrauchte Handtücher anzubringen.
b) Handwaschplätze der Kategorie B (Handwaschplätze für Personal):
Das Waschbecken muss über fließend Kalt- und Warmwasser verfügen. Die Mischarmatur muss so ausgeführt sein, dass sie ohne Handberührung bedient werden kann. Die Wasserführung hat spritzfrei zu erfolgen und darf nicht in den Siphon gerichtet sein. Das Waschbecken darf keinen Überlauf und der Abfluss keinen Verschluss aufweisen. Es sind Wandspender für Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher anzubringen. Ebenso sind sie mit einem Abwurfbehälter für gebrauchte Handtücher auszustatten, der freistehend oder mit einer Fuß-/Kniebedienung versehen ist.
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