(1) In Einheiten für kleine operative Eingriffe sind folgende Bereiche einzurichten:
a) Eingriffsraum und
b) Personalumkleide.
(2) Falls eine gemeinsame Nutzung mit anderen Funktionsbereichen nicht möglich ist, sind zusätzlich folgende Bereiche erforderlich:
a) Geräte- und Lagerraum,
b) Raum für Geräteaufbereitung,
c) Entsorgungsbereich und
d) Patientenwartebereich.
(3) Handwaschplätze sind nach der Kategorie B einzurichten.
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