(1) Die Betten sind so zu gestalten, dass die Neugeborenen bei der Mutter untergebracht werden können.
(2) Für die Reanimation Neugeborener ist im unmittelbaren Bereich der Gebärzimmer ein Platz einzurichten, der mit Medizinalgasanschlüssen ausgestattet ist.
(3) Im Bereich der Gebärzimmer sind Räumlichkeiten und Sanitäreinheiten für das Personal einzurichten.
(4) Für die Neugeborenen sind getrennt von den Räumen für die Wöchnerinnen Neugeborenenzimmer einzurichten. Die Betten der Neugeborenen müssen von mindestens drei Seiten zugänglich sein. In den Neugeborenenzimmern müssen je ein Anschluss für einen Inkubator und ein Wärmebett vorhanden sein. Weiters sind eine Kinderbadewanne und ein Handwaschplatz der Kategorie B einzurichten.
(5) Es ist eine Milchküche einzurichten. Ersatzweise kann auch eine Milchküche auf der Kinderstation verwendet werden.
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